Am 16.12.2020 wurde im Bundestag das Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 beschlossen. Dieses enthält auch einige Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirksamkeit ab 2021. Die „kleine“ Reform im Gemeinnützigkeitsrecht für 2021 wurde von Campbell Hörmann Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in dem folgenden Artikel übersichtlich zusammengefasst:
https://npo-experten.de/de/news/2020/12/29/die-reform-der-gemeinnutzigkeit-fur-2021-ist-da/
Frage:
Absicherung von Copyright Verstößen / Verwendung von Bildern etc. ohne Rechte eingeholt zu haben – welche Versicherungsmöglichkeiten bestehen hier für unsere Bildungswerke (als e.V.) und unsere Stadtakademien (als unselbständige Einrichtungen der Dekanate)? Könnte es einen Sammelversicherungsschutz über die AEEB geben? Wären auch Verletzungen im Bereich Datenschutzvorgaben damit abgedeckt? Besteht schon ein Versicherungsschutz für dekanatliche Einrichtungen?
Antwort:
Nein, über den Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag über die Ev.-Luth. Landeskirche in Bayern sind Verletzungen der Urheberechte nicht abgedeckt. Dafür muss eine separate Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Schäden durch Urheberrechtsverletzung, Verstöße gegen das Copyright etc. eine erweiterte Deckung abgeschlossen werden. Weitere Fragen dazu sowie ein Angebot erstellt die Ecclesia.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Versicherungsnehmerin (VN) bzw. der mitversicherten Bereiche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich z. B. handelt um Schäden aus
Für die letzten beiden Punkte gilt: Der VN obliegt es, dass ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert und geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Ergänzende Hinweise siehe weitere Informationen.
Übersicht der Sammelverträge der Landeskirche.
Frage:
Dienstreisefahrzeugversicherung und Rabattverlustversicherung – bestünde die Möglichkeit einen Rahmenvertrag oder Sammelvertrag über die AEEB für unsere Mitglieder (Bildungswerke als e.V. und Stadtakademien als dekanatliche Einrichtungen abzuschließen, oder besteht für die letztgenannten schon ein Versicherungsschutz über die ELKB bzw. der Dekanate)? Welche Personen, die einen privaten PKW nutzen wären damit abgedeckt? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Antwort:
Es besteht kein Sammelvertrag für eine Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung; Verträge werden von rechtlich selbständigen Einrichtungen direkt mit der Ecclesia Versicherung geschlossen.
Warum eine Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung?
Sofern Arbeitnehmende mit ihrem privateigenen PKW im Auftrag des Arbeitgebenden Dienstfahrten durchführen, haben diese nach der allgemeinen Rechtsprechung bei einem Unfallschaden einen direkten Schadenersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgebenden. Der Arbeitgebende kann die Entschädigung nur verweigern, wenn der Arbeitnehmende den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat oder aber die Dienstfahrt vom Arbeitgebenden nicht angeordnet war. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unser beigefügtes Hinweisblatt sowie den Artikel aus dem ebenfalls beiliegenden Informationsdienst 03/2016 ab Seite 24 („Privat-PKW im Dienst?“).
Das Risiko kann über eine Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung abgesichert werden.
Über die Versicherung sind nicht nur die hauptamtliche Mitarbeitenden, sondern auch die ehrenamtlich Mitarbeitenden vom Versicherungsschutz umfasst.
Was kostet der Versicherungsschutz?
Hier ein beispielhaftes Angebot der Ecclesia:
Die Mindestprämie zur Kaskodeckung kann nur reduziert werden, wenn Sie sich für eine höhere Selbstbeteiligung (hier: 500,00 € für Vollkaskoschäden) entscheiden. Die Jahresprämie beträgt dann: 400,00 € zzgl. (476,00 € inkl.) Versicherungssteuer.
Zu einer zusätzlichen Mehrprämie von 350,00 € zzgl. (416,50 € inkl.) Versicherungssteuer können zusätzlich auch die Bausteine Kfz-Haftpflicht-Exzedenten- und Schadenfreiheitsrabattverlust-Versicherung vereinbart werden. Es handelt sich auch hierbei um die vertraglich festgesetzte Mindestprämie, die allerdings nicht unterschritten werden kann.
Für ein Angebot sprechen Sie die Ecclesia Versicherung an.
“Akademie am Vormittag” im betreuten Wohnen in Corona-Zeiten
Das EBW Selb/Wunsiedel bietet im Betreuten Wohnen eines Altenheims einmal monatlich die “Akademie am Vormittag” an. Durch die Corona-Pandemie können die Veranstaltung zurzeit nicht angeboten werden. Daher werden als kleine Entschädigung für alle Teilnehmenden für jeden Adventssonntag Materialien in Briefform vorbereitet, die mit kleinen Geschenken (zum Beispiel Teelichthalter mit Bienenwachskerze) verteilt werden. Lassen Sie sich inspirieren.
Präsentation zur Veranstaltung vom 9. Dezember 2020 mit der Hanns-Seidel-Stiftung
https://www.aeeb.de/wp-content/uploads/2020/12/HSS_-_Vereinsrecht_2020-12-09_Skript.pdf
Was müssen Einrichtungen der Erwachsenenbildung hinsichtlich des Versicherungsschutzes für Honorarkräfte beachten? Wer wird als Honorarkraft definiert? – Diese Fragen wurden in den letzten Wochen vermehrt an die AEEB-Landesstelle gerichtet. Für die Beantwortung hat sich die AEEB an den Ecclesia Versicherungsdienst gewendet.
Im Rahmen der ELKB Sammelverträge zur Haftpflicht- und Unfall-Versicherung besteht für alle versicherten haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen während der Dauer ihrer Tätigkeiten für die Einrichtung der Erwachsenenbildung (auch Bildungswerke als e.V.) ein Versicherungsschutz. D.h. Personen, die sich im Rahmen der Erwachsenenbildung oder in der Kirche engagieren, gehören nach § 2 SGB VII zu den gesetzlich versicherten ehrenamtlich Tätigen. Auch wenn sie für ihr Engagement und Einsatz (z.B. für ein Bildungsangebot im Rahmen von Gruppen und Kreisen) einen angemessenen Geldbetrag im Sinne einer Aufwandsentschädigung erhalten. Dadurch werden sie nicht automatisch zur Honorarkraft. Solange es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Engagement in der Erwachsenenbildung oder in Kirche handelt, besteht ein Versicherungsschutz, auch wenn eine verhältnismäßige finanzielle Anerkennung bzw. Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Hier ist noch zu beachten, dass auch Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt zu einer Steuerpflicht führen können.
In Abgrenzung dazu sind Honorarkräfte in erster Linie Personen, die auf selbständiger, freiberuflicher Basis arbeiten. Freie Mitarbeitende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben und nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem jeweiligen Auftraggeber stehen. Für diese Personen besteht kein Versicherungsschutz über die ELKB Sammelverträge. Diese Selbständigen bzw. Freiberufler müssen sich eigenständig versichern. V.a. der Haftpflicht-Versicherungsschutz ist von Bedeutung – auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, damit mögliche Ansprüche auf Schadenersatz in Fall der Fälle abgesichert sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zum Versicherungsschutz für die Erwachsenenbildung allgemein:
Brief ELKB
Brief Ecclesia
Broschüre Unfallversicherung
Übersicht Versicherungsfälle
Das Skript aus der Veranstaltung “KonzeptWerkstatt” 19.5.2020 von Günther Frosch enthält eine Anleitung, Tipps und Tricks zum Erstellen von pädagogischen Konzepten: KonzeptWerkstatt
Weitere Muster:
Raster Pädagogische Konzepte (Beispiel Eltern-Kind-Gruppe)
Theologisch-musikalische Formate
Selbstverständnis EBW Oberfranken Mitte (enthält die Themen “Achtsamkeit und Spiritualität”, “Bibelarbeit”, “Tanzen”, “Yoga” und “Eltern-Kind-Gruppen”)
Unterlagen vom Datenschutz-Infotag am 02. Juli 2020
Die Präsentation darf nur an Stellen oder Personen weitergegeben werden, die in einem kirchlichen Kontext stehen und wenn es dazu dient, die Anforderungen der Datenschutzgesetze besser umzusetzen.
(für das Bewerben von Veranstaltungen, für die Projektförderung vom Kultusministerium gewährt wird)
Merkblatt Erstellung Zuschussanträge
Merkblatt Erstellung Nachweis
Formular Sachlicher Bericht
Checkliste Nachweis Antragstellung Bildungswerke
Checkliste Nachweis Antragstellung Dienste und Einrichtungen
Abrechnung 2019 und Anträge 2020
Zuschussanträge EBWs mit Personalförderung
Zuschussanträge für Dienste und Einrichtungen