So funktioniert die
Online Anmeldung:
Diesen Button klicken,
um das Seminar ans Anmeldeformular zu
senden.
Hinweise zum Anmeldeverfahren
Sie können sich bereits jetzt zu den Veranstaltungen verbindlich anmelden.
Kursgebühr
Ihre Anmeldung ist gültig, wenn ein Verrechnungsscheck über die Höhe der jeweiligen Kursgebühr bei uns eingegangen ist bzw. wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Den Scheck datieren Sie bitte auf den 1. Seminartag vor, er wird nach dem Kurs eingelöst (die Einzugsermächtigung auch).
Absage
Wenn Sie kurzfristig absagen (14 Tage und weniger vor Veranstaltungsbeginn), behalten wir 50 % des Teilnahmebeitrages ein es sei denn, dass jemand von der Warteliste nachrücken kann. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung.
Gesonderte Einladung
Bei einer Reihe von Angeboten steht kein Hinweis am Rand. In diesem Fall wird gesondert eingeladen, die Veranstaltung hat bereits im vorigen Jahr begonnen, bzw. sie ist voll belegt, oder die Anmeldung erfolgt nicht bei der Landesstelle.
Information zu einzelnen Veranstaltungen
Möchten Sie sich (noch) nicht anmelden, aber nähere Programminformationen zu einzelnen Veranstaltungen als Entscheidungshilfe einholen, so geben wir Ihnen gerne Auskunft. Zu vielen unserer Angebote gibt es auch Einzelausschreibungen.
Telefonische Auskunft
- Ingrid Großbuchberger, Tel.: 089 - 5 43 44 77 - 11
- Renate Krömer, Tel.: 089 - 5 43 44 77 - 13
Zu den Kosten der einzelnen Veranstaltungen
Für einige Veranstaltungen erhalten wir einen Zuschuss, so dass wir den Kostenbeitrag bei einzelnen Seminaren vergleichsweise niedrig halten können.
Bei allen angegebenen Teilnahmebeiträgen sind enthalten:
Vollverpflegung, Unterkunft und Seminarbeitrag.
Zuschuss für Ehrenamtliche
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten wir darauf aufmerksam machen, dass sie nach dem Ehrenamtsgesetz (Kirchengesetz über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern) Anspruch auf einen Zuschuss zu den Fortbildungskosten haben. Bitte wenden Sie sich mit einem entsprechenden Antrag an Ihr Pfarramt bzw. an ihr zuständiges Dekanat.
