Was erwartet uns
35 Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung steht dessen Aktualisierung an. Auf Wunsch der Staatsregierung sollen vor allem die Aufgaben der Qualitätssicherung als künftige Fördervoraussetzung im Rahmen einer Gesetzesänderung verankert werden. Mit der Einführung des Qualitätsentwicklungsmodells „Qualitätsentwicklung im Verbund von Bildungseinrichtungen“ werden die bisherigen Strukturen und Abläufe innerhalb der AEEB auf den Prüfstand gestellt werden. Die Umsetzung von weitreichenden Mittelkürzungen durch Kirche und Staat bei gleichzeitiger Ausweitung der vorgeschriebenen Aufgaben stellt sowohl für den Landesverband als auch für seine Mitglieder derzeit eine große Herausforderung dar. Über Fragen der Restrukturierung - im Bereich von Mitgliedseinrichtungen ebenso wie bei Verbandsgremien und Landesstelle - ist neu nachzudenken.
